Expertise

Interdisziplinäres Denken verbunden mit juristischer Expertise – das macht mich aus.

Ich berate Sie gerne in folgenden Rechtsbereichen:

Datenschutzrecht

Der Respekt vor der Privatsphäre anderer und der Schutz personenbezogener Daten sind Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften im 21. Jahrhundert. Ich helfe Ihrem Unternehmen mit pragmatischen Lösungen dabei, die zahlreichen rechtlichen Anforderungen zu überblicken und einzuhalten.

Zu meinen Schwerpunkten im Datenschutzrecht gehören insbesondere:

  • Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
  • Durchführung eines Datenschutz-Audits auf Einhaltung des Datenschutzrechts in Ihrem Unternehmen  
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der DSGVO-Pflichtdokumentationen (Verarbeitungsverzeichnis, Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen)
  • Beratung zur Einführung eines unternehmensweiten Datenschutzkonzepts
  • Gestaltung und Absicherung von Datenverarbeitungsketten und internationalen Datentransfers
  • Mitarbeiterschulungen Online und In-house
  • Prüfung und Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen für Websites, Apps und Social Media
  • Beratung zur Gestaltung datenschutzrechskonformer Websites und ihrer Nutzung (Tracking- Tools, Cookie-Banner)
  • Rechtliche Absicherung von Datenweitergaben bei Unternehmenskäufen
  • Beantwortung von Auskunftsverlangen betroffener Personen
  • Beratung zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datenschutzrechtliche Beurteilung von konkreten Marketing-, Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Dritten und Dienstleistern
  • Prüfung, Verhandlung und Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Unterstützung bei Interessenabwägungen und Datenschutz-Folgeabschätzungen
  • Kommunikation mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Vertretung im aufsichtsbehördlichen Verfahren
  • Beratung und Bewertung rechtlicher Risiken zum Einsatz von KI-Technologien

Lieferkettenrecht

In Deutschland gilt seit dem Jahr 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter:innen). Das LkSG verlangt von den verpflichteten Unternehmen die Beachtung zahlreicher Sorgfalts- und Handlungspflichten. Da viele Sorgfaltspflichten anhand der gesamten Lieferkette deutscher Unternehmen zu erfüllen sind, strahlt das LkSG auf zahlreiche österreichische Zulieferbetriebe, insbesondere KMU, aus.

Zu meinen Schwerpunkten im Lieferkettenrecht gehören insbesondere:

  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene nach dem LkSG
  • Beratung zur menschenrechtlichen Risikoanalyse
  • Identifizierung passender Präventionsmaßnahmen und Beratung bei deren Umsetzung
  • Mitarbeiterschulungen Online und in-house
  • Schwerpunkt österreichische KMU: Beratung von österreichischen KMU bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung mit deutschen Auftraggebern und Entwicklung von Strategien gegen die „Abwälzung“ menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf österreichische KMU
  • Beratung zur anstehenden europäischen Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Act)

Deutsches Recht in Österreich

Durch meine Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland (RAK Nürnberg) und Österreich (RAK Wien) mit Standorten in Wien und Nürnberg bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für grenzüberschreitende Sachverhalte. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich passgenaue und pragmatische Lösungen für Ihr juristisches Problem.

Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere:

  • Umfassende Beratung zu Fragen im deutschen Recht
  • Forderungseintreibungen und Durchführung von Mahnverfahren in Deutschland
  • Vertretung und Prozessführung deutschlandweit vor allen Gerichten (ausgenommen BGH)
  • Deckungsanfragen an Ihre Rechtsschutzversicherung
  • Soweit erforderlich: Einbindung von Expert:innen aus meinem grenzüberschreitenden Netzwerk

Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, EGMR-Verfahren

Ich berate Sie in allen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts und helfe Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Staat und seinen Behörden zu wahren. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Grund- und Menschenrechtsschutz. Ich vertrete Sie konsequent durch alle Instanzen der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit – wenn es notwendig ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Zu meinen Schwerpunkten im Verwaltungs- und Verfassungsrecht gehören insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung in Verwaltungsverfahren
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden
  • Vertretung in behördlichen Widerspruchsverfahren
  • Deutschlandweite Vertretung vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten einschließlich dem Bundesverfassungsgericht
  • Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Verfassungsbeschwerde
  • Erhebung Ihrer Verfassungsbeschwerde und Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Erstellung von Gutachten zu Ihrer Rechtsfrage

Wirtschaftsrecht und Prozessführung

Gerne unterstütze ich Sie in allen Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Bei Bedarf werden hierzu erfahrene Expert:innen aus meinem internationalen Netzwerk eingebunden. 

Zu meinen Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht gehören:

  • Prüfung und Erstellung von Verträgen
  • Vertretung und Prozessführung deutschlandweit vor allen Gerichten (ausgenommen BGH)